Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker
· V · BGBl. Nr. 266/1977 · in Kraft seit 1977-06-01
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die fast 50 Jahre alte Prüfungsordnung für den Lehrberuf Waffenmechaniker verweist auf überholte Rechtsgrundlagen und beschreibt Prüfungsanforderungen, die durch neuere Ausbildungsordnungen längst aktualisiert wurden. Das österreichische Berufsausbildungsgesetz ist seither vielfach reformiert worden. Diese alte Verordnung hat keinen eigenständigen Regelungsinhalt mehr und ist aufzuheben.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Mai 1977, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker erlassen wird StF: BGBl. Nr. 266/1977 Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet: 23.02.2026 10006578 NOR11006691 N51977156920
§ 6 — Schlußbestimmungen ↗ RIS
Schlußbestimmungen § 6. (1) Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden. (2) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1977 in Kraft. 05.05.2026 10006578 NOR12071732 N51977156910
KI-Analyse · 2026-07-16 · 7 §§ im Datensatz