Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

· Vertrag – Jordanien · BGBl. Nr. 125/1977 · in Kraft seit 1977-03-22

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen fördert wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit dem Nicht-EU-Staat Jordanien. Rein fördernder Rahmen ohne Freiheitseingriff.

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