Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien
· Vertrag – Jordanien · BGBl. Nr. 125/1977 · in Kraft seit 1977-03-22
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen fördert wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit dem Nicht-EU-Staat Jordanien. Rein fördernder Rahmen ohne Freiheitseingriff.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz