EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
· K · BGBl. Nr. 123/1977 · in Kraft seit 1977-03-22
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Abkommen von 1977 vereinfachte Zollformalitäten zwischen Österreich und der EWG für den Durchfuhrhandel mit Griechenland und der Türkei. Griechenland ist seit 1981 EU-Mitglied, Österreich seit 1995. Der gesamte Regelungsgegenstand ist durch die EU-Zollunion und den Binnenmarkt ersetzt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei anderseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 ab 1. Jänner 1977 auf den Warenverkehr mit Griechenland und der Türkei anzuwenden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz