Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen

· Vertrag – Libyen · BGBl. Nr. 376/1976 · in Kraft seit 1975-10-22

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rahmenabkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit mit einem Drittstaat; es begründet keine inländische Freiheitsbeschränkung und ist außenpolitisch legitim, wenn auch weitgehend ruhend.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz