Deregulierung, aber richtig

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GATT - Tnr. 85.21 A 1 - Zurücknahme des Zollzugeständnisses

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 529/1976 · in Kraft seit 1976-09-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Erklärung von 1976 zog ein GATT-Zollzugeständnis für Elektronenlampen und -röhren (Tarifnummer 85.21 A) zurück. Elektronenröhren sind längst veraltete Technologie, das GATT wurde durch die WTO ersetzt und Österreich handelt Zollfragen als EU-Mitglied. Der Regelungsgegenstand ist doppelt obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Die Abgabe der nachstehenden Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 1. September 1976 im Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) hinterlegt. Der Bundespräsident gibt im Namen der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens folgende Erklärung ab:

Art. 1 ↗ RIS

Das in der „Liste XXXII — Österreich“ enthaltene Zollzugeständnis bei Tarifnummer 85.21 A Elektronenlampen und röhren:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz