Deregulierung, aber richtig

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Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe

· V · BGBl. Nr. 347/1975 · in Kraft seit 1975-06-30

50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe aus dem Jahr 1975 fest. Viele der ursprünglich erfassten Berufe wurden seither durch neuere eigenständige Ausbildungsordnungen abgelöst. Aktuell verweist Paragraph 1 nur noch auf den Elektromaschinenbauer, während Anlage 5 den Lebzelter und Wachszieher zeigt – ein Zeichen dafür, dass die Verordnung durch zahlreiche Änderungen inhaltlich stark ausgedünnt wurde. Veraltete Teile sind zu streichen, gültige Regelungen zu konsolidieren.

Kategorien

Reine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt: Elektromaschinenbauer 04.03.2020 10006451 NOR40221016

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz