Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
· V · BGBl. Nr. 347/1975 · in Kraft seit 1975-06-30
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe aus dem Jahr 1975 fest. Viele der ursprünglich erfassten Berufe wurden seither durch neuere eigenständige Ausbildungsordnungen abgelöst. Aktuell verweist Paragraph 1 nur noch auf den Elektromaschinenbauer, während Anlage 5 den Lebzelter und Wachszieher zeigt – ein Zeichen dafür, dass die Verordnung durch zahlreiche Änderungen inhaltlich stark ausgedünnt wurde. Veraltete Teile sind zu streichen, gültige Regelungen zu konsolidieren.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt: Elektromaschinenbauer 04.03.2020 10006451 NOR40221016
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz