Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Rumänien

· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 282/1975 · in Kraft seit 1975-05-15

59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen foerdert die touristische Zusammenarbeit und schraenkt keine Freiheit ein. Der Fremdenverkehr ist unionsrechtlich nur Unterstuetzungszustaendigkeit, sodass keine Verdraengung vorliegt; die Vereinbarung ist allerdings weitgehend ruhend.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz