Deregulierung, aber richtig

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Harmlose pyrotechnische Scherzartikel

· V · BGBl. Nr. 363/1974 · in Kraft seit 1974-08-01

50/01 Gewerbeordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1974 stützt sich auf die Gewerbeordnung 1973 und das Pyrotechnikgesetz 1974, die beide längst durch Nachfolgegesetze ersetzt wurden (GewO 1994, Pyrotechnikgesetz 2010). Die Klassifizierung harmloser Scherzartikel ist heute vollständig durch das neue Pyrotechnikrecht geregelt. Die Verordnung ist gegenstandslos und sollte gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Harmlose pyrotechnische Scherzartikel im Sinne des § 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 sind die gemäß § 3 Abs. 1 des Pyrotechnikgesetzes 1974, BGBl. Nr. 282, zur Klasse I der pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke gehörenden, und nicht gemäß § 3 Abs. 2 des Pyrotechnikgesetzes 1974 verbotenen pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren).

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz