Deregulierung, aber richtig

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Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe

· V · BGBl. Nr. 171/1974 · in Kraft seit 1974-04-01

50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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35Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung schreibt Betrieben Jahr für Jahr haargenau vor, welche handwerklichen Einzeltätigkeiten im Lehrberuf Kupferschmied zu vermitteln sind – das ist staatliche Mikrosteuerung der Ausbildung statt unternehmerischer Freiheit. Solche starren Tätigkeitslisten verhindern, dass Betriebe ihre Ausbildungsinhalte flexibel an neue Materialien, Technologien oder Marktanforderungen anpassen. Die Übergangsartikel XVII, XV, IV und V aus den Sammelnovellen 1979 bis 1985 sind seit Jahrzehnten gegenstandslos und belasten den Rechtsbestand unnötig. Die Ausbildungsvorschriften sollten auf kompetenz- und ergebnisbasierte Mindeststandards umgestellt werden, die den Betrieben Spielraum lassen.

Kategorien

Freiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

Anl. 10 — Berufsbild ↗ RIS

Anlage 10 Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kupferschmied Berufsbild 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten Messen Messen Messen Anreißen Anreißen - Feilen Feilen - Meißeln - - Sägen Sägen - Bohren Bohren - Senken - - Schneiden mit Schere Schneiden mit Schere Schneiden mit Schere Gewindeschneiden von Hand Gewindeschneiden von Hand - Glätten von Weichlötstellen - - Nieten Nieten - Ausglühen Ausglühen Ausglühen Biegen Biegen - - - Biegen von Rohren Richten Richten Richten Hämmern Hämmern Schlichthämmern Weichlöten Löten Löten Scharfschleifen Schleifen - - Einfaches Schmieden Schmieden - Spannen Spannen Abkanten Abkanten - - Sicken Sicken Bördeln Bördeln Bördeln - Falzen Falzen - Drahteinlegen Drahteinlegen - Poltern Poltern - Treiben Treiben - Auf- und Einziehen Auf- und Einziehen - Abnehmen und Anfertigen von Schablonen - Herstellen von Rohrverbindungen - Einfaches Elektroschweißen - Einfaches Gasschmelzschweißen Beizen - - Scheuern - - Verzinnen - - Zerlegen Zerlegen und Zusa

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt:

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