GATT - Liste LXV - Polen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 7/1972 · in Kraft seit 1971-10-28
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die GATT-Liste LXV für Polen von 1971 legte spezifische Zollzugeständnisse fest. Polen ist heute EU-Mitglied, Österreich ebenfalls, und der gesamte GATT-Rahmen wurde durch die WTO ersetzt. Diese historische Zollliste hat keinerlei operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem die am 2. Feber 1971 vom GATT-Rat beschlossene Liste LXV — Polen, welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Liste für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 27. September 1971 Die österreichische Ratifikationsurkunde zur vorstehenden Liste wurde am 28. Oktober 1971 beim Generaldirektor der Vertragsparteien hinterlegt. Die Liste ist somit am selben Tag für Österreich in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
GATT - Liste LXV - Polen BGBl. Nr. 7/1972 Art. 1 28.10.1971
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz