Elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
· BG · BGBl. Nr. 71/1968 · in Kraft seit 1968-03-01
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.
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