Deregulierung, aber richtig

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GATT – Genfer Protokoll (1967)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 397/1967 · in Kraft seit 1967-12-29

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Genfer Protokoll (1967) legte Österreichs Zollzugeständnisse aus der GATT-Kennedy-Runde fest. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 liegt die gesamte Außenhandelspolitik einschließlich der GATT/WTO-Verpflichtungen ausschließlich bei der Europäischen Union. Österreichs individuelle Zollzugeständnisliste (Liste XXXII) ist durch das gemeinsame EU-Zollrecht vollständig ersetzt worden. Das Protokoll entfaltet als österreichisches Bundesrecht keine eigenständige Wirkung mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

I – Bestimmungen über Listen II – Schlußbestimmungen GESCHEHEN zu Genf am 30. Juni 1967 in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Fassungen in gleicher Weise authentisch sind, soweit nicht für die diesem Protokoll angeschlossenen Listen etwas anderes bestimmt ist. 08.09.2023 10006269 NOR40081815

Anl. 1 — Übersetzung ↗ RIS

Übersetzung LISTE XXXII – ÖSTERREICH Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch (Anm.: Die Liste XXXII – Österreich und die Änderungen der Liste XXXII – Österreich als PDF dokumentiert) 08.09.2023 10006269 NOR40244117

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz