Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Europäische Kernenergieagentur

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 141/1961 · in Kraft seit 1958-02-01

59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Gruendung der Europaeischen Kernenergieagentur; die Einrichtung besteht als OECD-Kernenergieagentur (NEA) fort und ist weiterhin aktiv. Legitime internationale Zusammenarbeit.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz