GATT - Kündigungsverhandlungen zw. Österreich und CSSR und BRD
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 116/1961 · in Kraft seit 1961-05-06
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz ratifiziert Ergebnisse von GATT-Kündigungsverhandlungen mit der CSSR und der BRD aus den frühen 1960er Jahren. Die CSSR gibt es nicht mehr, die BRD ist heute EU-Mitglied, und das GATT wurde durch die WTO ersetzt. Der gesamte Regelungsgegenstand ist historisch erledigt.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident diese Ergebnisse für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Ergebnissen enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 18. März 1961
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung.) An den Exekutivsekretär, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Genf KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen. 6. Dezember 1960 ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH. ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen. 6. Dezember 1960 ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH. ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH (Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz