Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 20/1960 · in Kraft seit 1959-10-30
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
OEEC-Uebereinkommen von 1960 ueber eine Sicherheitskontrolle im Kernenergiebereich; die nukleare Sicherheitskontrolle wird fuer Oesterreich heute durch IAEO-Sicherungsmassnahmen und Euratom wahrgenommen. Das alte Kontrollsystem ist funktionslos.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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