Deregulierung, aber richtig

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GATT – zusätzliche Zugeständnisse (P6)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 192/1958 · in Kraft seit 1958-09-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Sechste GATT-Protokoll aus dem Jahr 1956 enthält eine Zollliste in Schilling und ist durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 vollständig ersetzt worden. Als EU-Mitglied hat Österreich keine eigenständige Handelspolitik mehr – alle Zollzugeständnisse werden auf EU-Ebene verwaltet. Das Protokoll ist seit über 30 Jahren ohne operative Bedeutung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

1. Die Liste jedes an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaates zu diesem Protokoll gilt bei ihrem Inkrafttreten gemäß Absatz 2 als Liste des betreffenden Vertragsstaates zum Allgemeinen Abkommen. 2. Nach Unterzeichnung dieses Protokolls durch einen an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaat tritt die beiliegende Liste dieses Vertragsstaates entweder mit dem dreißigsten Tag nach Eingang einer Mitteilung dieses Vertragsstaates beim Geschäftsführenden Sekretär in Kraft, worin er diesem notifiziert, daß er beabsichtigt, seine in dieser Liste aufgeführten Zugeständnisse anzuwenden, oder aber zu einem von dem notifizierenden Vertragsstaat zu bestimmenden früheren Zeitpunkt; abgesehen von den in dieser Liste genannten Ausnahmen werden die darin enthaltenen Zugeständnisse alsdann wirksam. 3. Einem an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaat, welcher die in Absatz 2 genannte Notifizierung vorgenommen hat, steht es jederzeit frei, ein in der entsprechenden Liste zu diesem Protokoll vorgesehenes Zugeständnis ganz oder teilweise auszusetzen oder zurückzunehmen, das nach seiner Feststellung ursprünglich mit einem an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaat vereinbart wurde, der e

Anl. 1 — (Übersetzung.) ↗ RIS

(Übersetzung.) Sechstes Protokoll zusätzlicher Konzessionen vom 23. Mai 1956LISTE XXXII - ÖSTERREICHDer Text dieser Liste ist nur in englischer Sprache authentisch. Teil I - Meistbegünstigungstarif -------------------------------------------------------------------- Tarifnummer des Entwurfes Warenbezeichnung Vertragszollsatz -------------------------------------------------------------------- in % des Wertes bzw. in Schilling für 100 kg 03.02 aus A - Aal, Lachs, geräuchert, nicht luftdicht verschlossen .............. 20% 04.04 aus A - Hartkäse: „Grana” („Parmesan” und „Reggiano”), „Pecorino”, nicht gerieben ............................ 200,- Andere Spezialkäse: „Fontina” und „Provolone” ....... 500,- 04.06 Honig der Nummer 04.06 zur gewerblichen Anmerkung oder industriellen Herstellung von Back-, Süß- oder Arzneiwaren gegen eine diesbezügliche, vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau ausgestellte Bestätigung ... 200,- 08.02 aus A - Orangen vom 1. November bis 31. Mai 105,- aus B - Mandarinen vom 1. November bis 31. Mai ..............................

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz