Deregulierung, aber richtig

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Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe

· V · BGBl. Nr. 199/1946 · in Kraft seit 1946-11-29

56/01 Verstaatlichung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung von 1946 überträgt verstaatlichte Betriebe auf bestimmte Auffanggesellschaften. Dieser Eigentumsübergang war ein einmaliger, vollständig ausgeführter Akt; die betreffenden Unternehmen wurden seither mehrfach umstrukturiert oder privatisiert. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe BGBl. Nr. 199/1946 29.11.1946 Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 3. Oktober 1946 über die Bestimmung von Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe StF: BGBl. Nr. 199/1946 Auf Grund des § 1, Abs. (3), und des § 9 des Bundesgesetzes vom 26. Juli 1946, B. G. Bl. Nr. 168, über die Verstaatlichung von Unternehmungen, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Die in der Anlage des Verstaatlichungsgesetzes vom 26. Juli 1946, B. G. Bl. Nr. 168, unter II. und III. angeführten Unternehmungen und Betriebe gehen gemäß § 1, Abs. (3), dieses Bundesgesetzes mit dessen Inkrafttreten statt auf die Republik Österreich in das Eigentum der nachstehenden Gesellschaften über: Es gehen über: die Aktiven und Passiven der Schmidthütte Krems, Schmid Co., Kommanditgesellschaft, Wien, auf die Hütte Krems Gesellschaft m. b. H., Wien, der Schmidthütte Liezen, Schmid Co., Kommanditgesellschaft Liezen, auf die Hütte Liezen Gesellschaft m. b. H., Wien; die inländischen Aktiven und Passiven der Montanwerke Brixlegg Ges. m. b. H., Berlin, auf die Montanwerke Brixlegg Gesellschaft m. b. H., Wien, der Siemens-Schuckertwerke Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Siemens-Schuckertwerke Gesellschaft m. b. H., Wien, der Siemens Halske Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Siemens Halske Gesellschaft m. b. H., Wien, der Deutschen Erdöl-Aktiengesellschaft, Berlin, auf die „Anna“ Erdöl Gesellschaft m. b. H., Wien, der Hermann von Rautenkranz Internationale Tiefbohr-Kommanditgesellschaft (Itag) Celle, auf die „Berta“ Erdöl Gesellschaft m. b. H., Wien, der Gewerkschaft Elwera

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz