Deregulierung, aber richtig

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Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)

· Vertrag – Deutschland · BGBl. Nr. 314/1937 · in Kraft seit 1937-08-27

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Verrechnungsabkommen von 1937 ueber Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Oesterreich und dem Deutschen Reich; beide Vertragsparteien in dieser Form bestehen nicht mehr und Zahlungsverkehrsbeschraenkungen sind durch den freien Kapitalverkehr der EU ersetzt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, den 29. Juli 1937. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu diesem Abkommen hat am 27. August 1937 in Wien stattgefunden. Dieses Abkommen, dessen materielle Bestimmungen durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 292/1936 vorläufig für zwölf Monate in Kraft gesetzt worden sind, ist daher gemäß seinem Artikel 11 an diesem Tage in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz