Deregulierung, aber richtig

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Handelsvertrag - Jugoslawien

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 42/1935 · in Kraft seit 1932-03-09

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Handelsvertrag von 1935 ist mit dem nicht mehr bestehenden Königreich Jugoslawien geschlossen. Der Handel unterliegt heute der WTO bzw. der ausschließlichen EU-Handelspolitik; der Vertrag ist überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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