Handelsvertrag - Jugoslawien
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 42/1935 · in Kraft seit 1932-03-09
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Handelsvertrag von 1935 ist mit dem nicht mehr bestehenden Königreich Jugoslawien geschlossen. Der Handel unterliegt heute der WTO bzw. der ausschließlichen EU-Handelspolitik; der Vertrag ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz