Ausfuhr von Häuten und Fellen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 305/1929 · in Kraft seit 1929-10-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Voelkerbund-Vereinbarung von 1929 ueber die Ausfuhr von Haeuten und Fellen; Depositar war der Generalsekretaer des Voelkerbundes, die Materie ist laengst durch EU-Zollunion und WTO ueberholt. Spentes Relikt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1. Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, vom 1. Oktober 1929 ab die Ausfuhr roher oder zubereiteter Häute und Felle keinerlei Verboten oder Beschränkungen, unter welcher Form oder Bezeichnung auch immer, zu unterwerfen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz