Deregulierung, aber richtig

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Niederlassungs- und Handelsübereinkommen

· K · BGBl. Nr. 134/1927 · in Kraft seit 1927-04-16

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung von 1927 dokumentiert ein Niederlassungs- und Handelsabkommen mit Äthiopien (damals Abessinien). Handelspolitik gegenüber Drittstaaten liegt heute ausschließlich bei der EU; das WTO-Recht regelt Meistbegünstigungsverpflichtungen abschließend. Ein fast hundert Jahre altes bilaterales Abkommen ist ohne operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Niederlassungs- und Handelsübereinkommen BGBl. Nr. 134/1927 16.04.1927 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. April 1927, betreffend den Abschluß eines Niederlassungs- und Handelsübereinkommens mit Abessinien StF: BGBl. Nr. 134/1927

Art. 1 ↗ RIS

Zwischen der Republik Österreich und dem kaiserreiche Äthiopien wurde ein Niederlassungs- und Handelsabkommen abgeschlossen, das folgende wesentliche Bestimmungen enthält: Die Angehörigen und die Erzeugnisse jedes der beiden Länder werden gegenseitig und im anderen die gleiche Behandlung und die gleichen Vorteile hinsichtlich der Niederlassung, des Handels und der Zölle genießen, die den Angehörigen und den Erzeugnissen der meistbegünstigten Nation gegenwärtig zugestanden sind oder in Zukunft zugestanden werden sollten. Dieser Vertrag wird während fünf Jahren wirksam sein, die einen Monat nach dem Tage zu laufen beginnen, an dem seine Genehmigung durch die Republik Österreich der abessinischen Regierung notifiziert worden sein wird. Wenn weder der eine noch der andere Teil dem anderen zwölf Monate vor Ablauf dieser fünf Jahre durch eine offizielle Erklärung seine Absicht zur Kenntnis bringt, die Wirksamkeit des Vertrages zu beendigen oder ihn abzuändern, wird er ein weiteres Jahr in Kraft bleiben und so fort bis zum Ablauf eines Jahres nach Kündigung. Der eingangs erwähnte Staatsvertrag wurde vom Bundespräsidenten am 19. November 1926 genehmigt. Die Notifikation an die abessinische

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz