Deregulierung, aber richtig

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Wirtschaftsabkommen - 2. Zusatzvertrag (Deutschland)

· Vertrag – Deutschland · BGBl. Nr. 180/1926 · in Kraft seit 1926-07-24

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zweiter Zusatzvertrag von 1926 zum Wirtschaftsabkommen mit Deutschland; der geregelte Warenverkehr unterliegt heute unmittelbar dem Unionsrecht, der Vertrag ist obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, den 7. Juli 1926. Die Ratifikationsurkunden wurden am 10. Juli 1926 in Berlin ausgetauscht. Der Vertrag ist daher am 24. Juli 1926 in Wirksamkeit getreten. Zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche sind nachstehende Vereinbarungen getroffen worden:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz