Handelsübereinkommen zwischen Österreich und Griechenland
· Vertrag – Griechenland · BGBl. Nr. 376/1925 · in Kraft seit 1925-09-07
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Handelsuebereinkommen von 1925 mit Zollsaetzen in Goldkronen und einer jaehrlichen Tabak-Abnahmeverpflichtung; historisch ueberholt und durch die EU-Zollunion und den Binnenmarkt vollstaendig ersetzt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel II. Die im nachstehenden aufgezählten griechischen Erzeugnisse werden während der Dauer des gegenwärtigen Übereinkommens keinen höheren als den unten angegebenen Zollsätzen unterliegen: Nr. des österreichischen Tarifes Bezeichnung der Waren Zollsatz für 100 kg in Goldkronen Anmerkung zu 9 Getrocknete Feigen zur Erzeugung von Kaffee-Ersatz 2.– aus 10 Korinthen 15.– aus 75a Olivenöl, reines, in Fässern, Schläuchen oder Blasen 5.– 86c Arrac, Rum und andere gebrannte geistige Flüssigkeiten 200.– aus 87a Wein mit einem Alkoholgehalte von mehr als 13 Volumprozent (ausgenommen konzentrierte Weine) in Fässern 30.– In dem Falle, als Österreich einem anderen Staate eine Ermäßigung dieser Zölle gewähren sollte, werden die obgenannten griechischen Erzeugnisse ihrer gleichfalls teilhaftig werden.
Art. 4 ↗ RIS
Artikel IV. Die österreichische Bundesregierung verpflichtet sich, jährlich eine Menge von dreihunderttausend Kilogramm griechischen Tabak, wovon zwei Drittel Tabak aus Altgriechenland sind, zu erwerben. Die österreichische Regie wird die Möglichkeit haben, diese Menge zur Hälfte in Griechenland zu kaufen, während die andere Hälfte auf einem anderen Tabakmarkt außerhalb von Griechenland unter der Bedingung gekauft werden kann, daß sie verhalten ist, den griechischen Ursprung des auf den fremden Märkten gekauften Tabaks durch Fakturen und Ursprungszeugnisse nachzuweisen. Es besteht Einverständnis darüber, daß diese Verpflichtung der Bundesregierung zur Voraussetzung hat, daß die Preise der griechischen Tabake, einschließlich aller behördlichen Abgaben, nicht höher als die Tabake gleicher Qualität anderer Staaten, einschließlich der eventuell bestehenden Abgaben, sein dürfen. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß der Ankauf der griechischen Tabake sich verhältnismäßig nach der Dauer des gegenwärtigen Übereinkommens richten wird.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz