Notenwechsel zwischen Österreich und Bulgarien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen
· Vertrag – Bulgarien · BGBl. Nr. 227/1922 · in Kraft seit 1922-03-09
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Notenwechsel von 1922 gewährt Österreich und Bulgarien gegenseitig Meistbegünstigung im Warenhandel. Beide Länder sind heute EU-Mitglieder und Teil des EU-Binnenmarkts mit Zollunion; bilaterale Meistbegünstigungsabreden aus der Zwischenkriegszeit sind vollständig durch EU-Recht verdrängt.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Notenwechsel zwischen Österreich und Bulgarien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen BGBl. Nr. 227/1922 09.03.1922 Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bulgarien vom 9. März 1922, betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen StF: BGBl. Nr. 227/1922 Der im vorgesehenen Notenwechsel zum Ausdruck gelangende Staatsvertrag ist am 9. März 1922 in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
Bundesministerium für Äußeres der Republik Österreich Wien, am 9. März 1922. Herr Minister! Ich beehre mich, Ihnen im Namen der österreichischen Regierung folgende Erklärung abzugeben: Bulgarische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, genießen bei ihrem Eintritt nach Österreich Meistbegünstigung bis zur Kündigung dieser Vereinbarung unter der Bedingung, daß österreichische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, gleichfalls bei ihrem Eintritt nach Bulgarien Meistbegünstigung genießen. Eine Kündigung des gegenwärtigen Übereinkommens wird erst drei Monate nach Mitteilung an den anderen Teil wirksam werden. Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner Hochachtung. Hennet m. p. Seiner Exzellenz Herrn M. Doskoff a. o. Gesandter und bevollmächtigter Minister Bulgariens Wien Königlich bulgarische Gesandtschaft. Wien, am 22. Dezember 1921. Herr Bundeskanzler! Ich beehre mich, Ihnen im Namen der königlich bulgarischen Regierung folgende Erklärung abzugeben: Österreichische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, genießen bei ihrem Eintritt nach Bulgarien Meistbegünstigung bis zur Kündigung dieser Vereinbarung unter der Bedingung, daß bulgarische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, g
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz