Deregulierung, aber richtig

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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung - Änderung

· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 122/1999 · in Kraft seit 1999-06-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen von 1999 ändert die Visafreiheitsregelung mit Polen. Polen ist seit 2004 EU-Mitglied und seit 2007 Schengen-Mitglied; zwischen beiden Ländern gilt volle Freizügigkeit. Das bilaterale Visaabkommen ist durch EU-Recht vollständig verdrängt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung - Änderung BGBl. III Nr. 122/1999 01.06.1999 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht StF: BGBl. III Nr. 122/1999 Das Abkommen tritt mit 1. Juni 1999 in Kraft.

Art. 1 ↗ RIS

AMBASADA RZECZYPOSPOLITEJ POLSKIEJ Nr. 10-44-99 Verbalnote Die Botschaft der Republik Polen entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Hochachtung und beehrt sich, der Österreichischen Bundesregierung zwecks Anpassung an die geänderten Verhältnisse den Abschluß eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Polen und der Österreichischen Bundesregierung zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Volksrepublik Polen und der Österreichischen Bundesregierung über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht *1) vom 18. Juli 1972 vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut haben soll: Artikel I Artikel II Die Botschaft der Republik Polen benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Wien, am 29. April 1999 L. S. An das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich Wien RECHTS- UND KONSULARSEKTION Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten GZ 166.24.01/0006e-IV.2/1999 Verbalnote Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Po

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz