Deregulierung, aber richtig

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Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kündigung)

· Vertrag – Südafrika · BGBl. III Nr. 15/1999 · in Kraft seit 1999-03-18

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Text dokumentiert die Kündigung des Sichtvermerkskostenabkommens mit Südafrika, die am 18. März 1999 wirksam wurde. Es handelt sich um einen vollzogenen historischen Rechtsakt; das Abkommen ist erloschen und die Kundmachung hat keine fortdauernde Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Die nachstehende Kündigung wird genehmigt. Die Botschaft der Republik Südafrika hat den Erhalt des Kündigungsschreibens mit 18. Dezember 1998 bestätigt; die Kündigung tritt gemäß Art. 2 Abs. 3 des Vertrages mit 18. März 1999 in Kraft.

Art. 1 ↗ RIS

BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN GZ 0.19.11/0051e-IV.1a/98 Verbalnote Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Südafrika seine Empfehlungen und beehrt sich, in Hinblick auf die Inkraftsetzung der Schengen-Verträge für Österreich und die daraus für die Republik Österreich erwachsenden rechtlichen Verpflichtungen den am 11. Mai 1981 in Pretoria unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken *1) gemäß seinem Artikel 2 Absatz 3 zu kündigen. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Südafrika die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Wien, am 17. Dezember 1998 L.S. An die Botschaft der Republik Südafrika Sandgasse 33 1190 Wien --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 161/1982

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz