Deregulierung, aber richtig

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Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 160/1998 · in Kraft seit 1998-04-01

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Rückübernahmeabkommen regelt die Übernahme von Personen an der Grenze zu Italien. Es ist ein legitimes migrationspolitisches Instrument und beschränkt keine inländischen Freiheiten.

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