Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 160/1998 · in Kraft seit 1998-04-01
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rückübernahmeabkommen regelt die Übernahme von Personen an der Grenze zu Italien. Es ist ein legitimes migrationspolitisches Instrument und beschränkt keine inländischen Freiheiten.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz