Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 177/1998 · in Kraft seit 1998-11-01
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übernahmeabkommen (Rückübernahme an der Grenze) ist durch das unmittelbar anwendbare EU-Recht (Dublin-System) und den Schengen-Beitritt Kroatiens weitgehend verdrängt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz