Deregulierung, aber richtig

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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 177/1998 · in Kraft seit 1998-11-01

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übernahmeabkommen (Rückübernahme an der Grenze) ist durch das unmittelbar anwendbare EU-Recht (Dublin-System) und den Schengen-Beitritt Kroatiens weitgehend verdrängt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz