Rückübernahmeabkommen (Deutschland)
· Vertrag – Deutschland · BGBl. III Nr. 19/1998 · in Kraft seit 1998-01-15
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rueckuebernahmeabkommen mit Deutschland; regelt die Rueckuebernahme und Durchbefoerderung von Personen an der gemeinsamen Grenze und wird neben dem Dublin-System weiterhin praktisch angewendet.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland - von dem Bestreben geleitet, die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und guten Nachbarschaft und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern - haben folgendes vereinbart:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz