Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 90/1997 · in Kraft seit 1997-12-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Reines Beitrittsinstrument zum Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen von 1990; der Gegenstand (Grenzkontrolle, polizeiliche Zusammenarbeit) ist seit dem Vertrag von Amsterdam in unmittelbar geltendem EU-Recht aufgegangen. Das gesonderte oesterreichische Ratifikationsinstrument ist damit ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Durch dieses Übereinkommen tritt die Italienische Republik dem Übereinkommen von 1990 bei. 20.05.2020 10006046 NOR12066492 N4199763351J
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz