Deregulierung, aber richtig

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Schengener Übereinkommen – Durchführung – Beitritt Italien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 90/1997 · in Kraft seit 1997-12-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Der Schengen-Besitzstand wurde mit dem Vertrag von Amsterdam in das EU-Recht integriert; der beitretende Staat ist heute EU-Mitglied.

Begründung

Reines Beitrittsinstrument zum Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen von 1990; der Gegenstand (Grenzkontrolle, polizeiliche Zusammenarbeit) ist seit dem Vertrag von Amsterdam in unmittelbar geltendem EU-Recht aufgegangen. Das gesonderte oesterreichische Ratifikationsinstrument ist damit ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Durch dieses Übereinkommen tritt die Italienische Republik dem Übereinkommen von 1990 bei. 20.05.2020 10006046 NOR12066492 N4199763351J

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz