Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EG gestellten Asylantrags

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 165/1997 · in Kraft seit 1997-10-01

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Durch unmittelbar geltende Dublin-Verordnungen der EU (zuletzt VO 604/2013) ersetzt

Begründung

Das Dubliner Uebereinkommen von 1990 zur Bestimmung des fuer einen Asylantrag zustaendigen Staates wurde durch die unmittelbar geltenden Dublin-Verordnungen der EU ersetzt und ist als eigenstaendiger Staatsvertrag ueberholt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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