Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EG gestellten Asylantrags
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 165/1997 · in Kraft seit 1997-10-01
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Dubliner Uebereinkommen von 1990 zur Bestimmung des fuer einen Asylantrag zustaendigen Staates wurde durch die unmittelbar geltenden Dublin-Verordnungen der EU ersetzt und ist als eigenstaendiger Staatsvertrag ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 25 §§ im Datensatz