Deregulierung, aber richtig

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Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

· K · BGBl. III Nr. 209/1997 · in Kraft seit 1997-12-19

41/07 Grenzüberwachung; 49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1997 gibt bekannt, dass das Schengener Durchführungsübereinkommen für Griechenland ab 8. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist. Historisch vollzogener Akt ohne eigenständige fortwirkende Rechtsnorm.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen BGBl. III Nr. 209/1997 19.12.1997 Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens StF: BGBl. III Nr. 209/1997

Art. 1 ↗ RIS

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz