Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen
· K · BGBl. III Nr. 205/1997 · in Kraft seit 1997-11-29
41/07 Grenzüberwachung; 49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung des Innenministers von 1997 gibt bekannt, dass das Schengener Durchführungsübereinkommen ab 1. Dezember 1997 für bestimmte Staaten in Kraft gesetzt ist. Ein vollzogener einmaliger Rechtsakt, der keine weitere normative Wirkung hat.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen BGBl. III Nr. 205/1997 29.11.1997 Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens StF: BGBl. III Nr. 205/1997
Art. 1 ↗ RIS
Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz