Deregulierung, aber richtig

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Beschluß des Exekutivausschusses zur Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens in Österreich

· K · BGBl. III Nr. 204/1997 · in Kraft seit 1997-11-29

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss des Schengener Exekutivausschusses von 1997 erklärt Österreich zum 1. Dezember 1997 für das Schengener Informationssystem betriebsbereit. Das ist ein vollzogener einmaliger historischer Verwaltungsakt ohne fortdauernde Rechtsregelungswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Beschluß des Exekutivausschusses zur Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens in Österreich BGBl. III Nr. 204/1997 29.11.1997 Beschluß des Exekutivausschusses zur Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens in Österreich StF: BGBl. III Nr. 204/1997

Art. 1 ↗ RIS

Der Exekutivausschuß Wien, den 7. Oktober 1997 SCH/Com-ex (97) 28 Rev. 4 corr. Beschluß des Exekutivausschusses zur Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens in Österreich Der Exekutivausschuß, I. Inkraftsetzen des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens II. Betriebsbereitschaft des Schengener Informationssystems Der Exekutivausschuß erklärt die vollständige Betriebsbereitschaft Österreichs zum 1. Dezember 1997. Ab diesem Zeitpunkt wird das System für die abfrageberechtigten Behörden Österreichs geöffnet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz