Deregulierung, aber richtig

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Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich - IDAT

· K · BGBl. III Nr. 203/1997 · in Kraft seit 1997-11-29

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1997 teilt mit, dass das Schengener Durchführungsübereinkommen für Österreich in Kraft getreten ist. Dieser historische Rechtsakt ist vollzogen und hat keine eigenständige fortdauernde Wirkung. Das Recht wird durch heute geltende EU-Regelungen abgedeckt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich - IDAT BGBl. III Nr. 203/1997 29.11.1997 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich zu den am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind StF: BGBl. III Nr. 203/1997

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Regierung des Großherzogtums Luxemburg tritt das Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich zu den am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind (BGBl. III Nr. 90/1997) gemäß seinem Art. 5 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft. Neben Österreich haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien. Anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Griechenland nachstehende Erklärungen abgegeben: In Anwendung des Art. 55 des Übereinkommens erachtete sich die Regierung in den folgenden Fällen durch dessen Art. 54 nicht gebunden:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz