Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 315/1995 · in Kraft seit 1995-04-20
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rucknahmeabkommen fur eigene Staatsangehorige und Drittauslander an der gemeinsamen Grenze. Ruckubernahme ist eine legitime staatliche Aufgabe der Migrationssteuerung; bilaterale Ruckubernahmeabkommen bleiben neben dem EU-Recht ein anerkanntes Instrument.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz