Deregulierung, aber richtig

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Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 315/1995 · in Kraft seit 1995-04-20

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rucknahmeabkommen fur eigene Staatsangehorige und Drittauslander an der gemeinsamen Grenze. Ruckubernahme ist eine legitime staatliche Aufgabe der Migrationssteuerung; bilaterale Ruckubernahmeabkommen bleiben neben dem EU-Recht ein anerkanntes Instrument.

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