Zugang zur Kirche St. Leonhard (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 313/1995 · in Kraft seit 1995-05-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Wie die Schwestervereinbarung über die Kirche Sveti Urban regelt dieses Abkommen den Grenzübertritt zu kirchlichen Festtagen auf der österreichisch-slowenischen Grenze. Mit dem Schengen-Beitritt beider Länder ist der freie Personenverkehr längst gewährleistet. Das Abkommen ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Zugang zur Kirche St. Leonhard (Slowenien) BGBl. Nr. 313/1995 01.05.1995 Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über den Zugang zu der Kirche St. Leonhard StF: BGBl. Nr. 313/1995 Die Vereinbarung tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.
Art. 1 — Verbalnote ↗ RIS
(Übersetzung) Republik Slowenien Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Zl. 283/92-5188 Verbalnote Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien beehrt sich, der Österreichischen Botschaft in Laibach den Ausdruck seiner vorzüglichen Hochachtung zu entbieten und ihr die Bereitschaft der slowenischen Seite mitzuteilen, jährlich am zweiten Sonntag im August zum Zwecke des Besuches der Kirche St. Leonhard und des Bereiches unmittelbar um die Kirche in der Zeit von 9 bis 18 Uhr den Grenzübertritt beim Grenzstein XXII/32 zu ermöglichen. Der Grenzübertritt ist slowenischen und österreichischen Staatsbürgern sowie Staatsangehörigen von Drittstaaten, die weder in der Republik Slowenien noch in der Republik Österreich der Sichtvermerkspflicht unterliegen, gestattet. Slowenische und österreichische Staatsbürger müssen hiefür im Besitz eines gültigen Reisedokuments gemäß dem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 19. März 1993 *) oder eines Ausweises für den Kleinen Grenzverkehr gemäß dem Abkommen zwischen der Republik Slowenien und der Republik Österreich über d
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz