Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr - Durchführung (Deutschland)
· Vertrag – Deutschland · BGBl. Nr. 127/1994 · in Kraft seit 1994-02-23
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Durchfuehrungsvereinbarung zur Grenzabfertigung; bildet die Rechtsgrundlage fuer vorgeschobene Abfertigungsstellen im gemeinsamen Grenzverkehr, die auch bei wiedereingefuehrten Kontrollen weiter genutzt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr - Durchführung (Deutschland) BGBl. Nr. 127/1994 23.02.1994 Durchführungsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 14. September 1955 über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr idF der Abänderungsabkommen vom 21. Jänner 1975, vom 16. September 1977 und vom 30. Juli 1990 betreffend die Einrichtung von 14 temporären Gemeinschaftszollämtern StF: BGBl. Nr. 127/1994 BGBl. Nr. 406/1996
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz