Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 590/1994 · in Kraft seit 1994-07-30

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
1Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1994 dokumentiert die Kündigung des Visafreiheitsabkommens mit Peru. Es handelt sich um eine abgeschlossene Einmalbekanntmachung: Die Kündigung ist erfolgt und das Abkommen damit beendet. Dieser Eintrag hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung BGBl. Nr. 590/1994 30.07.1994 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges StF: BGBl. Nr. 590/1994 Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (BGBl. Nr. 242/1959) wurde gemäß Art. 6 von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz