Deregulierung, aber richtig

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Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 715/1993 · in Kraft seit 1993-11-01

49/04 Grenzverkehr; 69/05 Fürsorgewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Notenwechsel von 1993 mit Slowenien zur Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Verträge war ein Übergangsinstrument nach dem Zerfall Jugoslawiens. Slowenien ist seit 2004 EU-Mitglied und seit 2007 Teil des Schengen-Raums, sodass die relevanten Sachbereiche (Grenzverkehr, Fürsorge) heute vollständig durch EU-Recht geregelt sind. Das Übergangsinstrument hat seine Funktion erfüllt und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge BGBl. Nr. 715/1993 01.11.1993 Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge StF: BGBl. Nr. 715/1993 Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über die Erfüllung der erforderlichen innerstaatlichen Vorraussetzungen wurden am 24. September 1993 abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1. November 1993 in Kraft.

Art. 1 ↗ RIS

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wien, am 16. Oktober 1992 Exzellenz, In Anbetracht dessen, daß die Republik Slowenien nunmehr ein unabhängiger und souveräner Staat ist, beehre ich mich vorzuschlagen, die nachstehend angeführten völkerrechtlichen Verträge im Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien in Kraft zu setzen, wobei die Bezeichnungen „Slowenien'' bzw. „slowenisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien'', „FVRJ'', „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien'' oder „SFRJ'' bzw. „jugoslawisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden: Alois Mock m. p. I.E. Frau Dr. Katja Boh ao. und bev. Botschafterin der Republik Slowenien (Übersetzung) Botschaft der Republik Slowenien Wien, am 16. Oktober 1992 Exzellenz, Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 16. Oktober 1992 zu bestätigen, welche folgendermaßen lautet: „Exzellenz, In Anbetracht dessen, daß die Republik Slowenien nunmehr ein ... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote) ... Voraussetzungen erfüllt sind. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeic

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