Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 327/1993 · in Kraft seit 1993-06-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchfuhrungsvereinbarung von 1993 zu den einzelnen Eisenbahn-Grenzabfertigungsstellen (Sopron, Szentgotthard, Hegyeshalom). Die zugrunde liegende Grenzabfertigung ist seit Schengen und EU-Zollunion gegenstandslos.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS
ABSCHNITT I Grenzabfertigungsstellen Sopron Artikel 1 Im Personenbahnhof und im Verschiebebahnhof Sopron wird auf ungarischem Staatsgebiet je eine vorgeschobene österreichische Grenzabfertigungsstelle errichtet. 28.06.2017 10005841 NOR12064254 N4199316123L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz