Grenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 561/1992 · in Kraft seit 1993-01-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit der frueheren Tschechoslowakei ueber Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Strassen- und Schiffsverkehr. Seit dem Schengen-Beitritt Tschechiens und der EU-Zollunion sind systematische Grenzkontrollen an dieser Binnengrenze weggefallen, sodass der Zweck des Abkommens ueberholt ist.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz