Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)

· Vertrag – Albanien · BGBl. Nr. 434/1992 · in Kraft seit 1992-09-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen hebt die Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen im Verhältnis zu Albanien auf und erweitert damit die Reisefreiheit. Albanien ist kein EU-Staat und die auf Amtspässe beschränkte Regelung wird nicht durch die EU-Visumpolitik verdrängt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsbürger der Republik Albanien, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen, durch dieses durchreisen und aus diesem ausreisen.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz