Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)
· Vertrag – Albanien · BGBl. Nr. 434/1992 · in Kraft seit 1992-09-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen hebt die Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen im Verhältnis zu Albanien auf und erweitert damit die Reisefreiheit. Albanien ist kein EU-Staat und die auf Amtspässe beschränkte Regelung wird nicht durch die EU-Visumpolitik verdrängt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsbürger der Republik Albanien, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen, durch dieses durchreisen und aus diesem ausreisen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz