Deregulierung, aber richtig

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Einsatzzulagengesetz

EZG · BG · BGBl. Nr. 423/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2015 · in Kraft seit 2015-06-30

43/02 Leistungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn
50%Konfidenz

Begründung

Das Gesetz regelt Einsatzzulagen für Bedienstete des Bundesheeres bei Einsätzen. Es ist eine Besoldungsregel im Bereich der Landesverteidigung ohne Freiheitsbeschränkung. Bleibt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anspruch auf Einsatzzulage ↗ RIS

Anspruch auf Einsatzzulage § 1. (1) Eine Einsatzzulage gebührt Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Landesverteidigung stehen, sofern sie einer Organisationseinheit des Bundesheeres zugeordnet sind und im Rahmen eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, oder der unmittelbaren Vorbereitung eines Einsatzes verwendet werden. (2) Die Einsatzzulage tritt während des Einsatzes oder der unmittelbaren Vorbereitung eines Einsatzes an die Stelle (3) Durch die Einsatzzulage werden bestehende Ansprüche auf monatlich pauschalierte Nebengebühren nach den §§ 18, 19a, 19b und 20 des Gehaltsgesetzes 1956 nicht berührt, sofern die jeweils anspruchsbegründende Tätigkeit auch im Einsatz oder bei der unmittelbaren Vorbereitung eines Einsatzes weiter ausgeübt wird. (4) Bei Maßnahmen zur Krisenvorsorge und -bewältigung gemäß § 12 des Bundesgesetzes über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – BKSG), BGBl. I Nr. 89/2023, besteht kein Anspruch auf Einsatzzulage. BGBl. I Nr. 146/2001, BGBl. Nr. 54/1956, BGBl. Nr. 86/1948, BGBl. Nr. 133/1955, BGBl. Nr. 333/1979 0

§ 2 — Höhe der Einsatzzulage ↗ RIS

Höhe der Einsatzzulage § 2. (1) Die Einsatzzulage beträgt für einen Beamten (2) Für einen Vertragsbediensteten gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Monatsbezuges das Monatsentgelt zuzüglich allfälliger Zulagen nach § 8a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 tritt. 19.07.2023 10005814 NOR40172089

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 13 §§ im Datensatz