Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)
· Vertrag – Deutschland · BGBl. Nr. 101/1991 · in Kraft seit 1991-03-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung regelte die Einrichtung vorgeschobener deutscher und österreichischer Grenzdienststellen am Übergang Niederstaufen/Hohenweiler auf beiden Seiten der Grenze. Österreich und Deutschland sind seit Dezember 1997 beide Mitglieder des Schengen-Raumes, in dem systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen weggefallen sind. Die Vereinbarung ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Niederstaufen/Hohenweiler werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen und auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz