Internationaler Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten – Zusatzprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 491/1991 · in Kraft seit 1991-10-01
49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Zusatzprotokoll ergaenzt das Uebereinkommen ueber den internationalen Austausch von Auskuenften in Personenstandsangelegenheiten und dient der Verwaltungszusammenarbeit ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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