Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)

· Vertrag – Malediven · BGBl. Nr. 122/1991 · in Kraft seit 1991-04-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen befreit Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen von der Sichtvermerkspflicht und erleichtert den diplomatischen Verkehr. Es dient einem legitimen außenpolitischen Zweck ohne Freiheitseingriff.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen Hoheitsgebiet durchreisen.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz