Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
· Vertrag – Malediven · BGBl. Nr. 122/1991 · in Kraft seit 1991-04-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen befreit Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen von der Sichtvermerkspflicht und erleichtert den diplomatischen Verkehr. Es dient einem legitimen außenpolitischen Zweck ohne Freiheitseingriff.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen Hoheitsgebiet durchreisen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz