Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 406/1990 · in Kraft seit 1990-08-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag ermöglicht wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten, einschließlich Vollstreckung von Zulassungs- und Lenkberechtigungsentscheidungen. Er dient legitimer Verwaltungszusammenarbeit; das Unionsrecht deckt diesen Vollstreckungsbereich nur teilweise ab.
Kategorien
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