Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (UdSSR)
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 307/1990 · in Kraft seit 1990-07-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Übereinkommen von 1990 mit der UdSSR über die vereinfachte Ein- und Ausreise von Flugzeugbesatzungen ist gegenstandslos: Die UdSSR hat aufgehört zu existieren, und Schengen-Recht sowie EU-Luftverkehrsrecht regeln die Einreise für Besatzungsmitglieder heute einheitlich. Das Abkommen ist zu streichen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften StF: BGBl. Nr. 307/1990 Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN Nr. KU-581 Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken entbietet der Österreichischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich vorzuschlagen, für Besatzungsmitglieder von Flugzeugen sowjetischer und österreichischer Fluggesellschaften auf den vertraglich vereinbarten Fluglinien, die derzeit zwischen der UdSSR und der Republik Österreich bestehen bzw. in Zukunft noch eröffnet werden könnten, sowie auf Charter- und Sonderflügen auf der Basis der Gegenseitigkeit eine vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthalts in folgender Art zu treffen: 1. Besatzungsmitgliedern von Flugzeugen sowjetischer und österreichischer Fluggesellschaften werden bei Flügen auf den vertraglich vereinbarten Fluglinien, die derzeit zwischen der UdSSR und der Republik Österreich bestehen bzw. in Zukunft noch eröffnet werden könnten, sowie bei Charter- und Sonderflügen zu Flughäfen, die für den internationalen Flugverkehr geöffnet sind, die Ein- und Ausreise sowie der vorübergehende Aufenthalt auf sowjetischem und österreic
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz