Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 144/1990 · in Kraft seit 1990-01-17
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Uebereinkommen verbietet die militaerische oder feindselige Nutzung umweltveraendernder Techniken und ist geltendes Voelker- und Ruestungskontrollrecht.
Kategorien
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